Bildungsscheck / Bildungsurlaub
Das Land NRW fördert berufliche Weiterbildung mit einem Bildungsscheck.
Die Weiterbildung muss nicht unbedingt zum Berufsbild passen. Wichtig ist nur, dass sie als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt ist. Und das ist die Yoga Ausbildung von Unity Training in Köln. Es kann sich also lohnen, sich hier zu informieren. Die maximale Förderleistung beträgt 500 Euro.
Grundsätzlich können alle Personen mit Wohnsitz in NRW einen individuellen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen, wenn sie die nachfolgenden Fördervoraussetzungen erfüllen.
Folgende Konditionen gelten ab dem 01.03.2019, für aktuellere Informationen, erkundige dich bitte auf den entsprechenden offiziellen Websiten:
Der Bildungsscheck richtet sich grundsätzlich an alle Einzelpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, insbesondere an
- Beschäftigte (auch in Elternzeit)
- Berufsrückkehrende
- Selbständige
Weitere Konditionen:
- Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- € betragen (maximal 80.000,- € bei gemeinsamer Veranlagung).
- Das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben
- Pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden.
- Förderhöhe je Bildungsscheck: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EuroWo bekomme ich den Bildungsscheck?Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben, die es flächendeckend in ganz NRW gibt.Bitte beachten: Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden!
- Förderungen durch Bund oder Land können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
Unterlagen für den Termin bei der Beratungsstelle, die dir den Bildungsscheck ausstellen kann:
- Personalausweis oder Reisepass
Kopie: - Ihres Einkommensteuerbescheids oder
- einer Erklärung einer Steuerberaterin/ eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/ eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
- einer Bescheinigung des Lohnsteuerhilfevereins oder
- einer Bescheinigung einer Behörde, aus dem das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Der Nachweis (Datum des Dokuments) darf zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks nicht älter als drei Jahre sein.
- Thema der Fortbildung, Name der Weiterbildungseinrichtung mit Postanschrift und Internetadresse
Bitte benennen Sie – falls Ihnen bekannt – zwei Alternativanbieter mit Postanschrift.
Wichtig ist, dass Ihre Fortbildung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat.
Bitte beachte, dass der Vorlauf 6-8 Wochen dauern kann (in bestimmten Zeiten auch länger!), daher kümmere dich frühzeitig um einen Termin.
Infos zum Bildungsscheck
Der Betrag, der durch den Bildungsscheck vom zu zahlenden Gesamtpreis der Ausbildung abgezogen wird, wird bei Ratenzahlung von den letzten zu zahlenden Raten abgezogen.
D.h. der verbleibende Betrag muss ab dem Monat, in dem die Ausbildung beginnt, monatlich gezahlt werden.
Der Betrag, der durch den Bildungsscheck vom zu zahlenden Gesamtpreis der Ausbildung abgezogen wird, wird bei Ratenzahlung von den letzten zu zahlenden Raten abgezogen.
D.h. der verbleibende Betrag muss ab dem Monat, in dem die Ausbildung beginnt, monatlich gezahlt werden.
Förderungen durch den Bildungsscheck des Landes können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
– Die Gutscheinausgabe der Bildungsprämie des Bundes ist beendet –
Informationen zur Bildungsprämie
Bildungsurlaub
Alle Ausbildungen mit Bildungsurlaub findest du hier.
Die Ausbildungen Stressmanagement, Energietrainer Übungsleiter/in Kinderyoga, Yin-Yoga und die Module der Meditationslehrer Ausbildung Meditationskursleiter und Achtsamkeitstrainer gelten als Bildungsurlaub der beruflichen Weiterbildung und werden anerkannt in
- Hessen (gemäß § 10, Abs. 4 HBUG, bitte fordern Sie bei uns ein Programm an, das den Vorgaben des Landes Hessen entspricht)
- NRW (gemäß § 9, Abs. 1 AWbG und gemäß § 1, Abs. 3 AWbG, Es liegt gemäß §10 ff AWbG eine Einrichtungsanerkennung vor, Az.: 48.06-7348)
- Saarland: Es handelt sich um eine freistellungsfähige Bildungsveranstaltung gemäß § 6 des saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG). Wir sind berechtigt, nach § 6 Abs. 4 Satz 1 des SBFG, diese Bescheinigung für Beschäftigte aus dem Saarland auszustellen
- Baden-Württemberg: Trägeranerkennung gemäß § 9 BzG BW und § 10.3 BzG BW liegt vor (Aktenzeichen 12c11-6002-61)
- Und z.T. ggf. in Hamburg.
Anerkennungen sind auf Anfrage möglich in weiteren Bundesländern. In den meisten Ländern gelten für die Anerkennung Fristen von 6 bis 10 Wochen – bitte erkundigen Sie sich dazu beim LIW.
Die gesetzlichen Regelungen in NRW findet ihr hier.